Die Ordnung des „Landhauses an der Rega”

Die Direktion des Objekts wird Ihnen für Ihre Zusammenarbeit bei der Befolgung der vorliegenden Ordnung, die der Sicherung von Ruhe und Sicherheit des Aufenthalts der sämtlichen Gäste dienen soll, sehr dankbar.

  1. Das Verbot des Rauchens gilt für das ganze Gebiet des Objekts, auch für die Hotelzimmer.

*Wenn Sie diese Regel nicht beachten, werden Sie mit ein Gebühr in der Höhe von 300 pln bestraft.

  1. Die Zimmer werden im Gutshaus für 24 Stunden vermietet.
  2. Der Hoteltag beginnt um 14.00 Uhr und endet sich um 11.00 Uhr.
  3. Wenn unser Gast ein Zimmer gemietet hat, ohne die Dauer seines Aufenthalts zu bestimmen, nehmen wir an, dass das Zimmer für 24 Stunden gemietet wurde. Sollte sich der Gast die Verlängerung der Dauer seines Aufenthalts wünschen, die am Tag seiner Ankunft von ihm angegeben wurde, sollte die Hotelrezeption bis zur 11.00 am Tag, an dem die Mietfrist zu Ende geht, darüber ins Kenntnis setzen.
  4. Das Landhaus kommt den Wünschen der Gäste bezüglich der Verlängerung des Aufenthalts je nach seinen Möglichkeiten nach.
  5. Das Landhaus erbringt seine Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard. Sollten Sie irgendwelche Vorbehalte und Bemerkungen im Zusammenhang mit der Qualität der von uns erbrachten Dienstleistungen haben, sind Sie erbeten, die Rezeption darüber unverzüglich ins Kenntnis zu setzen, dank dem wir sofort auf ihre Vorbehalte reagieren können.
  6. Das Landhaus ist verpflichtet, seinen Gästen Folgendes zu garantieren:
    * die entsprechenden Bedingungen für eine volle und uneingeschränkte Erholung der Gäste
    * die Sicherung des Aufenthalts, darunter die Geheimhaltung der Informationen über die Gäste den professionellen und höflichen Service bis 14:00 Uhr
    * das Aufräumen der Zimmer und die Durchführung von unentbehrlichen Reparaturen der Geräte in Abwesenheit der Gäste in ihren Zimmern, und im Falle ihrer Anwesenheit, wenn sie ihre Zustimmung deutlich erteilt haben und auf ihren Wunsch
    * nach eigenen Möglichkeiten dem Gast ein anderes Zimmer anzubieten oder auf eine andere Weise die Unzulänglichkeiten zu mildern, wenn die in einem bestimmten Zimmer auftretenden Mängel nicht behoben werden können.
  7. Auf Wunsch der Gäste hat das Landhaus folgende Dienstleitungen unentgeltlich zu erbringen:
    * Informationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Reise zu erteilen,
    * die Gäste um eine bestimmte gewünschte Uhr zu wecken.
  8. Das Landhaus übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung der Sachen, die der Dienstleitungsnehmer mitbringt, in dem Umfang, der durch die Vorschriften der Art. 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt wird, soviel die Parteien nicht anders vereinbart haben.
  9. Der Gast soll die Hotelrezeption über das Auftreten von Schaden unverzüglich nach der Feststellung seines Auftretens benachrichtigen.
  10. Die Haftung seitens des Gutshaus für den Geldverlust, den Verlust von Wertpapieren, der Kostbarkeiten oder der Gegenstände, die einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert haben, ist begrenzt, wenn diese Gegenstände in die Verwahrung bei der Hotelrezeption nicht abgegeben wurden.
  11. Das Hotel übernimmt auch keine Verantwortung für die Beschädigung oder den Verlust des Wagens oder eines anderen Fahrzeugs, das Besitz des Hotelgasts ist.
  12. Das Hotelgast trägt die materielle Verantwortung für die Beschädigungen oder Zerstörungen der Gegenstände, die zur Ausstattung des Gutshauses gehören oder der technischen Geräte aller Art des Gutshauses, die vom ihm oder von anderen Personen, die zu ihm zu Besuch gekommen sind, verschuldet sind.
  13. Die Tiere sollen ins Restaurant, in das Wellnessstudio und ins Schwimmbad nicht eingeführt werden.
  14. Im Spa musst der Stille sein.
  15. Die Badehanttücher bekommen Sie an der Rezeption.Nach Benutzung bringen Sie die Badehanttücher wieder an der Rezeption. Wenn Sie das nicht tun, fallen zusätliche Gebühren an (50pln pro Stück).
  16. Es ist verboten, in den Wellnessbereich die Getrenke im Glass (außer Wasser) mitzunehmen .
  17. Es ist verboten, in den Wellnessbereich das Alkohole und Drogen mitzunehmen.

* Verstoß gegen das Verbot  (Punkt 17 und 18)  bestrafen mit 3000 PLN.

  1. Kinder unter 12 jahre alt sollten von Erwachsenen beachtet werden. Alle Schaden, die Kinder verursachte wegen beim Vertreuer  finenziel bestraften
  2. Beim Verlassen des Zimmers hat der Gast zu überprüfen, ob die Tür verschlossen sind und den Schlüssel soll er in der Rezeption lassen.
  3. Der Hotelgast darf das Zimmer den Dritten nicht übergeben, auch wenn die Zeit, für die er das Zimmer gemietet hat und die Gebühr entrichtet hat, noch nicht verlaufen ist.
  4. Die Besuchende die den Gasten begleiten sind im Hotel kostenlos ab 7:00 bis 22:00 Uhr willkommen.
  5. Die Besuchende, die nach 22:00 Uhr im Hotel bereich bleiben mochten, sollten sich bei der Rezeption melden und werden fur ihre Auftenchalt finenziell belastet.
  6. Im Hotel soll die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr geachtet werden.
  7. Auf Grund der Feuerwehrsicherheit ist die Benutzung in Zimmern von Tauchsiedern, elektrischen Bügeleisen und anderen Geräten, die zur Ausstattung der Hotelzimmer nicht gehören, verboten.
  8. Das Hotel darf dem Gast keinen Zimmer gewähren, der während des letzten Aufenthalts gegen die Ordnung des Hotels schwer verstoßen hat, indem er dem Hoteleigentum, den anderen Gästen, den Hotelangestellten oder anderen Personen gegenüber, die im Hotel verweilt haben, einen Schaden verursacht hat oder wenn er auf eine andere Weise den Aufenthalt der Gäste und das Funktionieren des Hotels gestört hat.
  9. Die persönlichen Gegenstände, die vom Gast im Hotelzimmer bei seiner Abreise von ihm gelassen wurden, werden an die von ihm angegebene Adresse abgeschickt. Falls das Hotel keine Disposition solcher Art bekommen hat, werden die gelassenen Sachen 1 Monat lang im Hotel verwahrt.

Direktion

Des Gutshauses an Rega